Platzordnung

Platz- und Flugordnung auf dem Modellflugplatz Villingen-Schwenningen e.V.

Der Modellfluggruppe Villingen-Schwenningen e.V. wird gem. §16, Abs. 4 u.5 LuftVO die Erlaubnis erteilt, Flugmodelle auf nachstehend näher bezeichnetem Gelände unter Einhaltung der Bedingungen und Auflagen starten und landen zu lassen.

Bezeichnung:
Modellfluggelände Villingen-Schwenningen

Lage:
Gemarkung Villingen Lgb.Nr. 6738

Geltungsbereich:
Flugmodelle über 5 kg, verbrennungungsgetriebene Modelle

Betriebszeiten:
Werktags 9:00 - 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertags 9:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 20:00 Uhr
(jeweils Ortszeit, jedoch längstens bis max. 30 min. vor Sonnenuntergang)

Zulassung:
Flugmodelle (ausgenommen Raketenantrieb) bis 25 kg

Flugbetrieb:
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen darf der Flugbetrieb erst dann aufgenommen werden, wenn ein Flugleiter zugegen ist. Die Rechte und Pflichten des Flugleiters werden innerhalb der Platz und Flugordnung gesondert ausgewiesen. Der Flugbetrieb beginnt mit Aufbau des Modells. Vor der Aufnahme des Flugbetriebs hat sich der Pilot beim Flugleiter unter Angabe seiner Frequenz zu melden (Eintragung in das Flugbuch und Belegung der Frequenztafel). Bei mehrfacher Kanalbelegung muß sich jeder Pilot vor jedem Einschalten seines Senders bei dem Flugleiter davon überzeugen, daß kein Kanalmitbenutzer gefährdet werden kann. Über Doppelbelegungen hat der Flugleiter die betroffenen Piloten zu verständigen. Grundsätzlich darf nur mit einem Schalldämpfer geflogen werden. Bei Vollast darf der Lärmpegel von max. LA=82 dB(A) nicht überschritten werden.

Flugverhalten:
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden. Aus Sicherheitsgründen darf nur nördlich der Start -und Landebahn geflogen werden, ein Überfliegen in südlicher Richtung (Sperrzone) ist untersagt und kann vom Flugleiter mit Flugverbot belegt werden. Das Ansteuern von Personen, Tieren, Kraftfahrzeugen und landwirtschaftlichen Maschinen ist verboten. Zuwiderhandlungen sind vom Flugleiter mit sofortigem Flugverbot (Eintrag ins Flugbuch) und Meldung an die Vereinsleitung zu ahnden. Außenlandungen sind möglichst zu vermeiden. Bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen.

Flugleiter, Rechte und Pflichten:
Der eingesetzte Flugleiter ist der offizielle Vertreter des Vorstandes! Flugleiter kann jedes über 18 Jahre alte Mitglieder sein. Die Einteilung erfolgt halbjährlich und wird durch Aushang an der Hütte bekanntgemacht. Kann ein Termin nicht eingehalten werden, ist ein Tausch mit einem anderen Mitglied vorzunehmen. Von dem Tausch ist der Vorstand rechtzeitig zu unterrichten. Der eingeteilte Flugleiter hat an folgenden Zeiten am Platz anwesend zu sein:

Samstag 14:00 - 19:00 Uhr
Sonntag 14:00 - 19:00 Uhr

Er ist verantwortlich für den gesamten Flugbetrieb und die Ordnung am Platz. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Unbefugte sind vom Gelände fernzuhalten. Am Flugbetrieb darf er nur als Beobachter teilnehmen. Der Flugleiter hat das Flugbuch zu führen und die Frequenztafeln zu überwachen (auf Doppelbelegungen von Frequenzen achten). Besondere Vorkommnisse (Außenlandungen, Abstürze, Versicherungsfälle) sind in das Flugbuch einzutragen. Verstößt ein Pilot gegen die Sicherheitsvorschriften,
hat er ihn zu warnen, gegebenenfalls mündlich zu verwarnen. Bei wiederholten oder groben Verstößen ist ein Flugverbot auszusprechen (Eintrag in das Flugbuch, bei groben Verstößen Meldung an den Vorstand). Gemäß der Erlaubnis des Regierungspräsidiums Freiburg ist die Vereinsleitung verpflichtet, schwere Verstöße an das Regierungspräsidium zu melden. Außerdem ist der Flugleiter berechtigt Lautstärkemessungen durchzuführen. Die Messungen haben entsprechend den Vorschriften erschienen in den NfL I-177/78 zu erfolgen. Bei der Messung müssen mindestens 3 Mitgliederanwesend sein. Die Ergebnisse sind in eine Liste einzutragen. Bei undiszipliniertem Verhalten kann der Flugleiter Flugverbot und Platzverweis aussprechen. Die anwesenden Mitglieder haben den Flugleiter in seiner Tätigkeit zu
unterstützen. Nehmen an nichtoffiziellen Flugzeiten mehr als 3 Flugmodelle am Flugbetrieb teil, müssen die anwesenden Piloten einen Flugleiter bestimmen, der damit alle Rechte und Pflichten übernimmt. Nehmen 3 oder weniger Piloten am Flugbetrieb teil, ist jeder für sich verantwortlich und für den Betrieb seines Flugmodells persönlich haftbar.

Flugbuch:
Eintragungen in das Flugbuch dürfen nur vom Flugleiter getätigt werden. Jede Liste die im Flugbuch angelegt wird, ist mit dem Namen und der Unterschrift des Flugleiters zu versehen.

Versicherung:
Jeder Benutzer des Modellflugplatzes muß den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für das von ihm benutzte Flugmodell erbringen (Versicherungspolice und Quittung der letzen Beitragsrechnung).

Startberechtigung:
Jedes Mitglied der Modellfluggruppe Villingen-Schwenningen e.V. BWLV-/DMFV Ausweis, Versicherungsausweis und Genehmigung der DBP sind auf Verlangen dem Flugleiter vorzuweisen.

Fluggäste:
Können am Flugbetrieb mit Genehmigung des Platzhalters am Flugbetrieb teilnehmen. Nachweis einer Versicherung ist dem Flugleiter unaufgefordert vorzuzeigen. Zu nicht offiziellen Flugzeiten und ohne Flugleiter ist der Flugbetrieb für Nichtmitglieder grundsätzlich verboten.

Start- und Landebahn:
Sind grundsätzlich freizuhalten. Piloten am Rande südlich der Piste aufstellen. Start und Landung sind vom jeweiligen Piloten anzuzeigen.

Sauberkeit:
Am Platz keine Abfälle oder Restmodelle liegen lassen.

Erste Hilfe:
Ein Verbandskasten für erste Hilfeleistungen ist in der Hütte deponiert.

Parkplatzordnung:
Abstellen der Fahrzeuge, dicht aufschließen, Absperrung auch für Zuschauer.

Besondere Vorkommnisse:
Sind sofort zu melden mit Art und Hergang. Bei Unfällen sofortige Zeugenaufnahme

Meldung an:
Marcus Schill
Auf Firsten 11
78083 Dauchingen
Telefon: 07720 958422

Diese Platz- Flugordnung tritt ab 15.11.2003 in Kraft. Alle vorher erlassenen Platz - und Flugordnungen sind ab diesem Datum ungültig.

Villingen-Schwenningen den 15.11.2003

Marcus Schill 1. Vorstand

 

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